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   BVerwG, 07.05.1971 - IV C 5.70   

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BVerwG, 07.05.1971 - IV C 5.70 (https://dejure.org/1971,1152)
BVerwG, Entscheidung vom 07.05.1971 - IV C 5.70 (https://dejure.org/1971,1152)
BVerwG, Entscheidung vom 07. Mai 1971 - IV C 5.70 (https://dejure.org/1971,1152)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Bestehen eines Rechtsschutzbedürfnisses für eine Anfechtungsklage gegen eine Kündigungsgenehmigung - Vorliegen einer "Regelung" bei Ankündigung einer Behörde über das baldige Treffen einer Regelung durch Verwaltungsakt

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 13.03.1957 - V C 222.55
    Auszug aus BVerwG, 07.05.1971 - IV C 5.70
    Für eine Anfechtungsklage gegen die Kündigungsgenehmigung nach § 1 Abs. 3 der Verordnung über Kündigungsschutz und andere kleingartenrechtliche Vorschriften vom 15. Dezember 1944 fehlt das erforderliche Rechtsschutzbedürfnis, soweit sich die Fehlerhaftigkeit daraus ergeben soll, daß der Tatbestand des § 1 Abs. 2 KSchVO nicht erfüllt ist (im Anschluß an die Urteile vom 7. Mai 1954 - BVerwG II C 26.53 - [BVerwGE 1, 134] und vom 13. März 1957 - BVerwG V C 222.55 - [BVerwGE 4, 317]).

    Dieser Rechtsprechung hat sich der V. Senat in seinem Urteil vom 13. März 1957 - BVerwG V C 222.55 - (BVerwGE 4, 317 [331 f.]) angeschlossen.

  • BVerwG, 07.05.1954 - II C 26.53

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 07.05.1971 - IV C 5.70
    Für eine Anfechtungsklage gegen die Kündigungsgenehmigung nach § 1 Abs. 3 der Verordnung über Kündigungsschutz und andere kleingartenrechtliche Vorschriften vom 15. Dezember 1944 fehlt das erforderliche Rechtsschutzbedürfnis, soweit sich die Fehlerhaftigkeit daraus ergeben soll, daß der Tatbestand des § 1 Abs. 2 KSchVO nicht erfüllt ist (im Anschluß an die Urteile vom 7. Mai 1954 - BVerwG II C 26.53 - [BVerwGE 1, 134] und vom 13. März 1957 - BVerwG V C 222.55 - [BVerwGE 4, 317]).

    Das hat der II. Senat des Bundesverwaltungsgerichts bereits in seinem Urteil vom 7. Mai 1954 - BVerwG II C 26.53 - (BVerwGE 1, 134 [136 ff.]) ausgesprochen und näher begründet.

  • BVerwG, 28.04.1967 - IV C 163.65

    Nutzung eines Vorgartens als Abstellfläche für Fahrzeuge - Begründung eines

    Auszug aus BVerwG, 07.05.1971 - IV C 5.70
    Denn was den § 113 Abs. 1 Satz 4 VwGO insoweit kennzeichnet, besteht Gerade darin, "daß ein Verfahren bereits anhängig geworden ist, daß dieses Verfahren unter entsprechendem Aufwand einen bestimmten Stand erreicht hat und sich mit der Erledigung des ursprünglichen Antrages die Frage stellt, ob dieser Aufwand nutzlos gewesen sein soll und der Kläger der (häufig nicht auf sein Verhalten zurückgehenden) Erledigung wegen in diesem Verfahren leer ausgehen muß" (Urteil vom 28. April 1967 - BVerwG IV C 163.65 - [DVBl. 1968, 220 f.]).
  • BVerwG, 15.11.1985 - 8 C 43.83

    Klagebefugnis von Mietern einer öffentlich geförderten Wohnung bei Erteilung

    Zu dieser Rechtslage hat das Bundesverwaltungsgericht in ständiger Rechtsprechung angenommen, daß die Anfechtungsklage des Pächters gegen die Genehmigung der Kündigung unzulässig sei, weil der Kläger mangels Feststellungswirkung die gegen die erteilte Genehmigung gerichteten Einwendungen auch im Kündigungsschutzprozeß vor dem Zivilgericht erheben könne (vgl. Urteile vom 7. Mai 1954 - BVerwG II C 26.53 - BVerwGE 1, 134 [BVerwG 07.05.1954 - II C 26/53], vom 13. März 1957 - BVerwG V C 222.55 - BVerwGE 4, 317 [BVerwG 13.03.1957 - V C 222/55] und vom 7. Mai 1971 - BVerwG IV C 5.70 - Buchholz 406.75 § 1 KSchVO Nr. 8 S. 1 ).

    Zur Begründung dieser Rechtsprechung hat das Bundesverwaltungsgericht mit Nachdruck insbesondere auf die Nachteile eines "die Möglichkeiten" der "Verteidigung gleichsam verdoppelnden Rechtsschutz " (Urteil vom 7. Mai 1971, a.a.O.) hingewiesen, auf die Gefahr "planloser Doppelarbeit" (Urteil vom 13. März 1957, a.a.O. S. 321), des "Leerlauf " (Urteil vom 13. März 1957, a.a.O. S. 332) und der Inanspruchnahme der "staatlichen Rechtsschutzeinrichtungen im Übermaß" (Urteil vom 7. Mai 1954, a.a.O. S. 137), "zumal für die Vermeidung einander widersprechender Entscheidungen keine Vorsorge getroffen" sei (Urteil vom 7. Mai 1954, a.a.O. S. 136).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 13.08.2021 - 13 B 1403/20

    Verpflichtung zur Erklärung des Einvernehmens zur Festlegung von

    vgl. BVerwG, Urteile vom 19. Juli 1984 - 3 C 12.83 -, BVerwGE 69, 374 = juris, Rn. 26, und vom 7. Mai 1971 - 4 C 5.70 -, Buchholz 310 § 42 VwGO Nr. 41 = juris, Rn. 11; VG Düsseldorf, Beschlüsse vom 27. November 2009 - 1 L 1700/09 -, juris, Rn. 52, und vom 17. August 2007 - 1 L 1316/07 -, juris, Rn. 42; von Alemann/Scheffczyk, in: Bader/Ronellenfitsch, BeckOK VwVfG, 51. Edition, Stand: 1. April 2021, § 35 Rn. 172.
  • BVerwG, 16.06.1971 - IV B 24.71

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Rechtsschutzbedürfnis bei

    Mängel des Verwaltungsverfahrens können ein Rechtsschutzbedürfnis an der Anfechtung der Kündigungsgenehmigung begründen (im Anschluß an die Urteile vom 7. Mai 1954 - BVerwG II C 26.53 - [BVerwGE 1, 134] und vom 7. Mai 1971 - BVerwG IV C 5.70 -).

    Diese Auffassung stimmt mit der auf das Urteil vom 7. Mai 1954 - BVerwG II C 26.53 - (BVerwGE 1, 134 [135]) zurückgehenden Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts überein; der erkennende, nunmehr für das Kleingartenrecht zuständige Senat hat bereits in seinem Urteil vom 7. Mai 1971 - BVerwG IV C 5.70 - (S. 8) klargestellt, daß an dieser Rechtsprechung festzuhalten sei.

  • BVerwG, 08.03.1985 - 8 C 88.82

    Verwaltungsgerichtsverfahren - Wohnung - Öffentliche Förderung - Behördliche

    , vom 13. März 1957 - BVerwG V C 222.55 - BVerwGE 4, 317 und vom 7. Mai 1971 - BVerwG IV C 5.70 - Buchholz 406.75 § 1 KSchVO Nr. 8 S. 1 f.).
  • BVerwG, 25.05.1984 - 8 C 87.82

    Verwaltungsverfahren - Ungedienter Wehrpflichtiger - Musterung - Formlose Ladung

    Das Interesse des Betroffenen richtet sich nämlich nicht auf die Aufhebung der Ankündigung als solcher, sondern darauf, daß das Angekündigte unterbleibt (vgl. Urteil vom 7. Mai 1971 - BVerwG IV C 5.70 - Buchholz 310 § 42 VwGO Nr. 41 S. 25).
  • BVerwG, 25.06.1982 - 8 C 74.80

    Gewährung eines Darlehens aus öffentlichen Mitteln zur Schaffung von Wohnungen -

    Außerdem kommt vorbeugender Rechtsschutz durch Feststellungsklage gegen drohende Sanktionen - namentlich angekündigte Verwaltungsakte wie die Erhebung von Geldleistungen nach § 25 Abs. 1 WoBindG - in Betracht (vgl. etwaUrteil vom 7. Mai 1971 - BVerwG IV C 5.70 - Buchholz 310 § 42 VwGO Nr. 41 S. 25;Beschluß vom 28. Dezember 1971 - BVerwG IV B 121.67 - a.a.O.;Urteil vom 8. September 1972 - BVerwG IV C 17.71 - Buchholz 406.11 § 2 BBauG Nr. 10 S. 22 [24 f.];Urteil vom 26. Juni 1981 - BVerwG 4 C 5.78 - Buchholz 407.4 § 16 FStrG Nr. 1 S. 1 [10]).
  • BVerwG, 28.12.1971 - IV B 121.71

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Anforderungen an die

    Namentlich bei Hinweisen, die das künftige Verhalten der erklärenden Behörde betreffen und infolgedessen der Sache nach wie eine Ankündigung wirken, kann sich durchaus ein Bedürfnis nach der Gewährung eines (vorbeugenden) Rechtsschutzes ergeben (vgl. in diesem Sinne zur Ankündigung das Urteil vom 7. Mai 1971 - BVerwG IV C 5.70 - in RdL 1971, 221 [222]).
  • BVerwG, 29.06.1973 - IV B 95.73

    Rechtsmittel

    Das unterliegt keinem Zweifel und bedarf nicht erst der Klärung in einem Revisionsverfahren (vgl. dazu, den Beschluß vom 28. Dezember 1971 - BVerwG IV B 121.71 - [Buchholz 310 § 42 VwGO Nr. 45 S. 28] sowie das Urteil vom 7. Mai 1971 - BVerwG IV C 5.70 - [Buchholz a.a.O. Nr. 41 S. 25]).
  • BVerwG, 14.06.1971 - IV B 175.70

    Fehlen eines Verkündungsvermerkes als die Revisionszulassung rechtfertigender

    Der erkennende, nunmehr für das Kleingartenrecht zuständige Senat hat sich dieser Rechtsprechung bereits in seinem Urteil vom 7. Mai 1971 - BVerwG IV C 5.70 - (S. 7) angeschlossen.
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